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Was hat die E-Rechnung mit dem VAT-Gap zu tun?

Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission im März 2022 beauftragt, die schrittweise Einführung einer umfassenden Verpflichtung zur E-Rechnung zu prüfen. Der daraus resultierende Richtlinienentwurf wurde am 08. Dezember 2022 veröffentlicht und sieht vor, die E-Rechnung in Europa zumindest für den grenzüberschreitenden Handel verpflichtend einzuführen.

Wie ist der Stand der Dinge in Deutschland?

Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien im November 2021 angekündigt, ein bundesweit einheitliches, elektronisches Meldesystem für Rechnungen einzuführen. Das Ziel dieses Meldesystems ist es, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland einzudämmen. Die Einführung sollte dabei „schnellstmöglich“ erfolgen - wobei Gesetzgebungsverfahren in Deutschland Monate bis Jahre dauern können.

Zuletzt wurde dann im "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz: Wachstumschancengesetz) festgelegt, dass eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich eingeführt werden soll.

Was die EU damit zu tun hat

Von europäischer Seite kommt Bewegung in das Thema: Das EU-Parlament hat die EU-Kommission beauftragt, sich mit den Themen Realtime-Reporting und einer möglichen EU-weiten Verpflichtung zur E-Rechnung zu beschäftigen. Unter dem Stichwort ViDA ("VAT in the Digital Age“) ist daraus der Entwurf für eine EU-Richtlinie sowie der Vorschlag für eine korrespondierende EU-Verordnung hervorgegangen. Ob, wann und wie diese Vorschläge umgesetzt werden, ist noch nicht gewiss – aber es scheint zumindest aktuell so, als wäre die EU schneller als die deutsche Gesetzgebung.

Bei dieser Initiative der EU ist eines der explizit genannten Ziele die Reduzierung der sogenannten „Mehrwertsteuerlücke“ (VAT-Gap), also der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlich eingenommenen Mehrwertsteuereinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im deutschen Koalitionsvertrag hat sich damit die Perspektive auf die E-Rechnung geändert: Von einem Baustein der Digitalisierung hin zu einem Instrument zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs.

Die VAT-Gap Dimensionen

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht, warum die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs eine so starke Motivation ist. Italien hat 2019 ein verpflichtendes Meldesystem inklusive E-Rechnung eingeführt und damit bereits im ersten Jahr rund 3,5 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Dadurch ist die Mehrwertsteuerlücke in Italien im Jahr 2019 auf 30,1 Mrd. Euro und im Jahr 2020 auf 26 Mrd. Euro gesunken.

Deutschland weist im Jahr 2020 eine Mehrwertsteuerlücke von 11 Mrd. Euro auf. Man kann sich vorstellen, welche absoluten Zahlen auch hier durch die Einführung eines digitalen Erklärungssystems inkl. E-Rechnung erreicht werden könnten. Bezogen auf die gesamte EU ist das Potenzial noch größer, denn hier beträgt die Mehrwertsteuerlücke im Jahr 2020 sogar 93 Mrd. Euro.

Dies erklärt, warum eine umfassende Verpflichtung zur E-Rechnung als Baustein eines zeitnahen digitalen Meldewesens sowohl von der EU als auch von Deutschland forciert wird und damit immer wahrscheinlicher wird.

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